Holderbergnews
 
Biotop entlang des Weges mit Eichen, Robinien, wie der Name besagt, jede Menge Holunder...
Kein Biotop, aber eine uralte Eiche, am Hegweg zwischen Kleingärten, Obstwiesen, Rinderweide, Wiesen 
und Waldungen mit wunderschöner Aussicht auf die Rheinebene bis nach Strasbourg.
 
Vogelschutzzeit:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch
genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere
Gehölze dürfen nach dem 1. März bis zum 30. September nicht beschnitten werden. Dies gilt 
nicht für den Heckenschnitt im Wohngebiet und nicht für den Erziehungsschnitt
von Obstbäumen.
Kleingarten und Baumschutz Regelungen:
Bundeskleingartengesetz. 
Eine kommunale Kleingarten-Satzung oder Baumschutz-Satzung ist mir nicht bekannt. Falls
es doch so etwas gibt, korrigiert mich bitte. Ich bitte alle Gartenfreunde, sich naturbewußt zu 
verhalten und nicht durch erhebliche unangemessene Eingriffe in die Natur, Fällungen und
Rodungen und durch erhebliche Anbauten, Zelte, Planen, Container und Betonorgien die Stadt Lahr
zu zwingen , diese großzügige Freiheit für alle Grundstückseigentümer 
aufzugeben und wie fast alle anderen Gemeinden Baden-Württembergs ihre 
Grundstückseigentümer mit einer Flut von Regelungen zu überziehen, dass
sie sich auf ihren Grundstücken und in ihren Gärten kaum noch regen können.
Nachbarschaftsgesetze:
Für die Grundstücke auf dem Holderberg gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das 
Naturschutzgesetz des Landes Baden-Wuerttemberg, das Nachbarschaftsrecht des Landes 
Baden-Wuerttemberg (Abstand von Bäumen und Zäunen zur Grenze, Höhe von Zäunen usw.) 
und die Landesbauordnung.
Landesbauordnung:
Die Landesbauordnung Baden-Wuerttemberg gibt an, was an Gebäuden (Gartenlauben), Zäunen, Becken, 
Pergolen, Rankgerüsten, Erdhügeln, mobilen Behausungen wie Bauwägen, Containern usw. 
genehmigungsfrei ist, was genehmigungsfähig ist und was überhaupt nicht genehmigt
werden kann, also wieder entfernt werden muss. Die Gartengebiete werden in mehrjährigem
Rhythmus (ca. alle 10 Jahre) von der Stadtverwaltung kontrolliert. 
